Diese 5 Franchise-Modelle sollten Sie kennen


Franchise ist nicht gleich Franchise. Wer sich mit der Expansion über Partnernetzwerke beschäftigt, stößt schnell auf unterschiedliche Modelle und Begrifflichkeiten – manche davon klar definiert, andere eher Marketing-Sprache. Im Folgenden finden Sie fünf zentrale Varianten, die Sie kennen sollten. Dabei gilt: Die Bezeichnung allein sagt wenig aus – entscheidend ist, was im Vertrag geregelt ist.


1. Produktfranchise

Beim Produktfranchise vertreibt der Partner hauptsächlich Produkte des Franchisegebers. Häufig wird dieses Modell mit einem exklusiven Bezugsrecht kombiniert – der Partner kauft die Waren beim Franchisegeber und verkauft sie unter dessen Marke. Typische Beispiele sind Getränke- oder Automobilmarken.
Die Unterstützung geht hier oft weniger weit als bei Dienstleistungsfranchises, kann aber Schulungen, Einrichtungsvorgaben und Marketingmaßnahmen enthalten.


2. Distributionsfranchise

Sehr ähnlich zum Produktfranchise, jedoch stärker auf Vertriebssysteme und Absatzorganisation ausgerichtet. Distributionsfranchise kann auch den Betrieb kompletter Handelsflächen nach klar definierten Standards umfassen.
Die Abgrenzung zum Produktfranchise ist in der Praxis oft fließend – viele Systeme bezeichnen sich aus Marketingsicht lieber als Distributionssystem, um den Fokus auf Prozesse und Marktzugang zu betonen.


3. Dienstleistungsfranchise

Hier stellt der Franchisegeber nicht nur Produkte, sondern ein komplettes Dienstleistungskonzept zur Verfügung. Dies umfasst i.d.R.:

  • detaillierte Handbücher und Standards,
  • Schulungs- und Betreuungssysteme,
  • einheitliche Markenführung,
  • IT- und Abrechnungslösungen.
    Typische Branchen sind Gastronomie, Fitness oder Unternehmensberatung.

4. Master-Franchise

Beim Master-Franchise vergibt der Franchisegeber nicht direkt die Lizenzen an Endpartner, sondern überträgt einem sogenannten Master-Franchisenehmer das Recht, in einer Region oder einem Land Unterfranchisenehmer zu akquirieren und zu betreuen.
Dieses Modell eignet sich besonders für internationale Expansion.


5. Lizenzmodell

Häufig wird der Begriff „Lizenzmodell“ verwendet, wenn der Franchisegeber nur einzelne Nutzungsrechte – etwa an einer Marke oder Software – überträgt, ohne ein umfassendes System mit detaillierter Unterstützung, Schulung und Kontrolle bereitzustellen.

Ein wichtiger Unterschied:
Bei vielen Lizenzmodellen wird dem Partner nur das Recht zur Nutzung eingeräumt – also die Möglichkeit, aber keine Pflicht, die Lizenz tatsächlich zu aktivieren.
Beispielsweise kann ein Partner die Marke oder das Konzept nutzen, ist aber (sofern keine Mindestabnahme oder Exklusivität vereinbart ist) nicht verpflichtet, aktiv tätig zu werden.

Im Franchise hingegen besteht fast immer eine aktive Nutzungspflicht:

  • Der Franchisevertrag verpflichtet den Partner, das Geschäft nach Systemvorgaben umzusetzen.
  • Inaktive „Lizenznehmer“ sind bei Franchisesystemen nicht zulässig, da sie dem Markenaufbau schaden würden.

Deshalb ist die Abgrenzung nicht nur juristisch, sondern auch operativ entscheidend:
✅ Lizenzmodell = in vielen Fällen nur Nutzungserlaubnis, ohne aktive Betriebspflicht
✅ Franchise = aktives, dauerhaftes Betreiben nach definierten Standards


Begriff „Lizenzfranchise“ – sinnvoll oder nicht?

Immer wieder taucht der Ausdruck „Lizenzfranchise“ auf.

Wichtiger Hinweis: Der Begriff „Lizenzfranchise“ ist kein offiziell anerkannter Fachbegriff. Er wird nur gelegentlich verwendet, um Modelle zu beschreiben, die weniger Verpflichtungen als ein klassisches Franchise haben, aber mehr Systemunterstützung als eine reine Lizenzvergabe. In der seriösen Fachliteratur und in gängigen Definitionen findet man ihn kaum oder gar nicht. Deshalb sollte er, wenn überhaupt, nur mit klarer Erläuterung genutzt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Wer professionell kommunizieren möchte, spricht besser präzise von Lizenzsystemen, Franchisesystemen oder hybriden Modellen.

Denn Franchise ist im Kern immer eine vertragliche Lizenz zur Nutzung von Geschäftsmodellen und Marken, verbunden mit klar geregelten Pflichten und Unterstützungsleistungen.


Vorvertragliche Aufklärung und Verträge als Fundament

Unabhängig davon, wie ein System genannt wird:

  • Die vorvertragliche Aufklärung muss transparent offenlegen, welche Leistungen, Pflichten und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gelten.
  • Nur was im Vertrag konkret vereinbart ist, ist für beide Seiten verbindlich.
  • Begriffe wie „Lizenzmodell“, „Franchise“ oder „Master-Franchise“ haben ohne vertragliche Ausgestaltung keine rechtliche Wirkung.

Daher sollten potenzielle Partner alle Unterlagen sorgfältig prüfen und sich im Zweifel unabhängig beraten lassen, bevor sie sich vertraglich binden.

Abschließend gilt: Wer mit Franchise oder Lizenzmodellen arbeiten möchte, sollte die Unterschiede und Feinheiten genau verstehen. Eine klare vertragliche Grundlage und eine präzise Abgrenzung der Rechte und Pflichten sind entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und den langfristigen Erfolg des gewählten Modells zu sichern.


Pragmatische Einordnung

Auch wenn verschiedene Franchise-Arten unterschieden werden, ist diese Aufteilung in der Praxis oft weniger relevant. Meist genügt es, zwei Grundformen klar voneinander abzugrenzen: Lizenzsysteme und Franchisesysteme.

  • Beim Lizenzsystem geht es in erster Linie um die Einräumung von Nutzungsrechten (z. B. Marke, Software, Rezepturen), ohne zwingende Betriebspflichten oder umfassende Unterstützung.
  • Beim Franchise hingegen wird nicht nur ein Recht übertragen, sondern ein vollständiges Geschäftsmodell mit klaren Standards, Schulungen, Betreuung und einer aktiven Betriebspflicht.

Alle weiteren Begrifflichkeiten (Produkt-, Distributions- oder Dienstleistungsfranchise) sind vor allem beschreibend und überschneiden sich in der Realität häufig. Entscheidend bleibt daher nicht die Bezeichnung, sondern ausschließlich, was im Vertrag geregelt ist.

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